NV: Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen unterfallen mangels wirtschaftlichen Zusammenhangs mit in § 3 Nr. 40 EStG genannten Einnahmen nicht dem Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG. Gleiches gilt für den Aufwand aus dem Verzicht auf den nicht mehr werthaltigen Teil einer Darlehensforderung (Anschluss an BFH-Urteile vom 18. April 2012 X R 5/10, BFHE 237, 106, und X R 7/10, BFHE 237, 119) .