1. NV: Das FG verletzt § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, wenn es bei seiner Überzeugungsbildung von einer Sachverhaltsunterstellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird. 2. NV: Stützt das FG seine Entscheidung darauf, in den Briefkasten einer anderen Behörde eingeworfene und durch diese Behörde beim Finanzamt abgelieferte Post erhalte dort den Eingangsstempel des letzten Arbeitstags, ist diese Annahme aber nicht von den Angaben der vernommenen Zeugen gedeckt,...