1. NV: Die Zuziehung eines Sachverständigen steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. 2. NV: Ist die Bewertung eines Grundstücks streitig, so ist das FG in der Regel gehalten, gemäß § 81 Abs. 1 FGO das Gutachten eines unabhängigen vereidigten Sachverständigen einzuholen. Hiervon kann es nur dann absehen, wenn es ausnahmsweise selbst über die nötige Sachkunde verfügt und diese in den Entscheidungsgründen darlegt. 3. NV: Ein Gutachten, das das FA im Verwaltungsverfahren eingeholt hat, ist im...