1. NV: Eine Revisionszulassung wegen Divergenz, d.h. zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2, zweiter Halbs. FGO), erfordert die schlüssige Darlegung, dass das vorinstanzliche Urteil auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der von einem gleichfalls abstrakten Rechtssatz in der in Bezug genommenen Divergenzentscheidung abweicht . 2. NV: Die schlüssige Rüge, dass das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachgekommen sei oder seiner Entscheidung...