1. NV: Bei Vollbeendigung einer Personengesellschaft während des Klageverfahrens sind die durch den angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheid beschwerten Gesellschafter, die im Streitzeitraum an der Gesellschaft beteiligt waren, als deren prozessuale Rechtsnachfolger anzusehen. 2. NV: Die prozessuale Rechtsnachfolge erstreckt sich allerdings nicht auf die Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Klageerhebung aus der Gesellschaft ausgeschieden sind, ungeachtet des Umstandes, dass sie zum Verfahren...