NV: Auch in Fällen, in denen aufgrund Regelungen der VO Nr. 1408/71 eigentlich ein ausländischer Mitgliedstaat zur Erbringung von Familienleistungen für im EU-Ausland lebende Kinder eines Wanderarbeitnehmers zuständig ist, hat Deutschland --trotz § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG-- im Hinblick auf Rechtsprechung des EuGH (Rechtssache Hudzinski und Wawrzyniak, Urteil vom 12. Juni 2012 C-611/10, C-612/10, DStRE 2012, 999) Differenzkindergeld zu gewähren (Anschluss an BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 III R...