1. NV: Die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach die Möglichkeit der Verrechnung "echter" --den Steuerpflichtigen wirtschaftlich belastender-- Verluste mit anderweitigen positiven Einkünften schon für sich genommen kein privates Motiv ist, das zur Annahme fehlender Gewinnerzielungsabsicht führt, hat ihren Grund darin, dass die Steuerersparnis regelmäßig nur eine begrenzte Wirkung besitzt (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Juli 2004 X R 33/03, BFHE 207, 183, BStBl II 2004, 1063). 2. NV: Das FG kann...