1. NV: Mit der Rechtsprechung des BFH, der zufolge die Frage, ob ein Originalerzeugnis der Bildhauerkunst im Sinne der Anlage 2 Nr. 53 Buchst. c UStG vorliegt, anhand der äußeren Gestaltung zu beantworten ist, steht es im Einklang, wenn das FG darauf abstellt, ob sich anhand objektiver Merkmale erkennen lässt, dass eine persönliche Schöpfung vorliegt, mit der der Künstler einem ästhetischen Ideal Ausdruck verleiht . 2. NV: Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht...