NV: Die Frage, ob Steuerberatungskosten für das Erstellen der Einkommensteuererklärung Betriebsausgaben sind, hat keine grundsätzliche Bedeutung, denn sie ist durch das BFH-Urteil vom 18. November 1965 IV 151/64 U (BFHE 84, 519, BStBl III 1966, 190) bereits entschieden und durch den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) zur Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen nicht erneut überprüfungsbedürftig geworden (Anschluss an...