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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. NV: Die Rechtskraft eines Urteils, mit dem ein auf Art. 202 Abs. 3 und Art. 213 ZK gestützter Abgabenbescheid aufgehoben wird, steht einer späteren haftungsrechtlichen Inanspruchnahme nach § 71 AO wegen Steuerhehlerei nicht entgegen. 2. NV: Für die Bindungswirkung nach § 110 Abs. 1 Satz 1 FGO ist maßgebend, in welchem Umfang die behauptete Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts aufgrund des Vorbringens des Klägers vom Gericht tatsächlich überprüft worden ist.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 80/13
Verkauft ein Kommanditist einer grundbesitzenden GmbH & Co. KG seine Gesellschaftsbeteiligung an den einzigen anderen Kommanditisten und ist die KG die einzige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH, ist --vorbehaltlich einer Besteuerung nach § 1 Abs. 2a GrEStG-- der Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erfüllt .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 51/12
Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 8b Abs. 2 Satz 1 und 2 KStG 2002 erfolgt stichtagsbezogen auf den Veräußerungszeitpunkt. Nachträgliche Veränderungen des Veräußerungspreises aus einem Anteilsverkauf (hier infolge eines Streitvergleichs) sowie nachträglich angefallene Veräußerungskosten wirken deswegen gewinnmindernd auf den Veräußerungszeitpunkt zurück. Das betrifft nicht nur die nach § 8b Abs. 2 und 3 KStG 2002 (außerbilanziell) vorzunehmende Einkommenskorrektur, sondern auch die...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 55/13
1. Die in § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG 2002 angeordnete Freistellung der Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanteilen bezieht sich auf einen um etwaige Veräußerungskosten gekürzten Nettobetrag, von welchem nach § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG 2002 sodann 5 v.H. als fiktive nichtabziehbare Betriebsausgaben behandelt werden . 2. Zu den Veräußerungskosten i.S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002 gehören alle Aufwendungen, welche durch die Veräußerung der Anteile veranlasst sind .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 45/13
1. NV: Es ist durch die Rechtsprechung des BFH bereits geklärt, dass bei Erhaltungsaufwand wie bei einer Dachreparatur, der dem gesamten Gebäude zuzurechnen ist, sich der Vorsteuerabzug nach der Verwendung des gesamten Gebäudes richtet. 2. NV: Aus dem Urteil des EuGH vom 21. Februar 2013 C-104/12 --Becker-- UR 2013, 220, MwStR 2013, 129 ergeben sich insoweit keine neuen Gesichtspunkte, die gleichwohl eine erneute Entscheidung des BFH erforderlich machen würden.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 136/13
NV: Ein Antrag, den Betriebsprüfer als Zeugen zu laden, damit er befragt werden kann, inwieweit die streitigen Vorsteuerbeträge der Prüfung unterlagen, ist unsubstantiiert und muss deshalb vom FG nicht befolgt werden.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 97/13
NV: Eine Frist zur Bezeichnung des Klagebegehrens mit ausschließender Wirkung darf nicht gesetzt werden, wenn dem Finanzgericht die Einspruchsentscheidung vorliegt, aus der drei abgegrenzte Streitpunkte hervorgehen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 65/13
1. Es ist weder aus rechtssystematischer noch aus verfassungsrechtlicher Sicht zu beanstanden, dass § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG 2002 n.F. auch den Abzug von Veräußerungsverlusten und Teilwertabschreibungen ausschließt (Bestätigung des Senatsurteils vom 13. Oktober 2010 I R 79/09, BFHE 231, 529). 2. Das in § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG 2002 n.F. angeordnete Abzugsverbot für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einer Darlehensforderung oder aus der Inanspruchnahme von Darlehenssicherheiten erfordert nur,...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 87/12
NV: Wird einem Senat vom Präsidium dauerhaft ein namentlich nicht bekannter Richter zugewiesen, liegt darin ein Verstoß gegen den gesetzlichen Richter.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 126/13
NV: Vortrag, das FG habe den Zeugenvortrag fehlerhaft gewürdigt, ist revisionsrechtlich dem materiellen Recht zugeordnet und kann deshalb grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 37/13
NV: Die mit der Abgrenzung zwischen Spende und verdeckter Gewinnausschüttung zusammenhängenden Fragen sind höchstrichterlich geklärt.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 167/13
NV: Die Rüge, das FG habe einen Anscheinsbeweis fehlerhaft nicht als erschüttert angesehen, vermag die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht zu rechtfertigen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 94/13
NV: Geht das FG davon aus, dass vertragliche Ansprüche nicht entstanden seien und deshalb eine Rückstellung in der Bilanz der Kapitalgesellschaft nicht habe gebildet werden dürfen, so ist die Revision nicht allein aufgrund des Vortrags zuzulassen, die Vorinstanz habe den Vorrang der Gewinnkorrektur mittels einer außerbilanziell anzusetzenden vGA gegenüber den Grundsätzen der Bilanzberichtigung verkannt .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 56/13
1. NV: Die Beurteilung einer Tätigkeit nach sozialversicherungs- oder arbeitsrechtlichen Grundsätzen in sozial- oder arbeitsrechtlichen Entscheidungen entfaltet keine Bindungswirkung für die Beurteilung der in § 2 UStG geregelten umsatzsteuerrechtlichen Unternehmereigenschaft. 2. NV: Daher können in Urteilen der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit keine Grundsätze zur umsatzsteuerrechtlichen Unternehmereigenschaft aufgestellt werden, von denen das Finanzgericht im finanzgerichtlichen Verfahren...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 30/13
1. NV: Da die bei Insolvenzeröffnung noch offenen Ansprüche auf Gegenleistungen aus zuvor erbrachten Leistungen neben dem Entgelt einen Umsatzsteueranteil aufweisen, der zusammen mit dem Entgelt vom Insolvenzverwalter im Rahmen der Verwaltung der Masse gemäß §§ 148ff. InsO einzuziehen ist, rechtfertigt es die für den Insolvenzverwalter auch im Umfang des Umsatzsteueranteils bestehende Einziehungsbefugnis, dass im Umfang der durch den Insolvenzverwalter vereinnahmten Umsatzsteuer --unter...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 61/13
1. Wird bei einem schwerbehinderten Menschen der Grad der Behinderung von 80 oder mehr auf weniger als 50 herabgesetzt, ist dies einkommensteuerrechtlich ab dem im Bescheid genannten Zeitpunkt zu berücksichtigen. Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte sowie Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können daher nicht mehr nach § 9 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 EStG bemessen werden. Es bedarf keiner grundsätzlichen Klärung, dass § 116 Abs. 1 SGB IX...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI B 95/13
NV: Die Frage, ob die Ablehnung eines Erlasses von Nachzahlungszinsen (§ 233a Abs. 1 Satz 1 AO) ermessensfehlerhaft ist, wenn sie auf einer --aus Sicht des Klägers-- unangemessen langen steuerlichen Außenprüfung beruhen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann deshalb nicht zur Zulassung der Revision führen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 45/13
NV: Einen Verfahrensbeteiligten trifft kein Verschulden an dem verspäteten Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes, wenn die Telefaxübermittlung --etwa wegen technischer Störungen am Empfangsgerät oder wegen Leitungsstörungen-- einen Zeitraum beansprucht, mit dem er nicht rechnen musste.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 230/12
NV: Verfahrensbeteiligter i.S. des § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG ist nur eine Person, die kraft eigenen Rechts gestaltend auf den Prozessgegenstand des (angeblich verzögerten) Gerichtsverfahrens einwirken kann .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X S 50/13 (PKH)
1. NV: Angriffe gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung, insbesondere auch die Beweiswürdigung des FG, können die Revisionszulassung nicht rechtfertigen . 2. NV: Das FG verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es in seiner Gesamtwürdigung einen Aspekt einbezieht, der im bisherigen Verfahren keine Rolle gespielt hat, zu dem es keine tatsächlichen Feststellungen getroffen hat und zu dem sich der Kläger so auch nicht äußern konnte .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 103/13