...Dass das FG eine Trennung des Verfahrens nach Klagegegenständen, nämlich nach den angefochtenen Steuerbescheiden, abgelehnt hat, stellt keinen Verfahrensmangel dar. Ein Ermessensfehler des FG ist nicht ersichtlich. Vielmehr hat umgekehrt eine Trennung zu unterbleiben, wenn alle Klagegegenstände entscheidungsreif sind (Koch in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl. 2006, § 73 Rz 24)....