...In dem vom Kläger benannten Senatsurteil in BFH/NV 2011, 1324 spielte die Frage, ob polnische Staatsangehörige, die sich als Arbeitnehmer im Inland aufhalten, bereits im Zeitraum von Mai 2004 bis einschließlich April 2011 als freizügigkeitsberechtigte Ausländer anzusehen sind, schon deshalb keine Rolle, weil der Kläger in dem dort entschiedenen Fall auch die deutsche Staatsangehörigkeit besaß....