Aktuelle Urteile und Gesetze zu Sozialrecht

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RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 53/18 B
2018-12-06
BSG 8. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 4. Dezember 2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 11/18 R
2018-12-06
BSG 8. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird der Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Juni 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 2/17 R
2018-12-06
BSG 8. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7. November 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 4/17 R
2018-12-06
BSG 8. Senat
Die Revisionen der Klägerin und der Beigeladenen gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. Juni 2015 werden zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 9/18 R
2018-12-06
BSG 8. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. August 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 7/17 R
2018-11-29
BSG
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 31. Mai 2018 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 182/18 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 15. Mai 2018 wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 34/18 B
2018-11-28
BSG 14. Senat
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 17. November 2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 48/17 R
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 34/17 R
Wer dem Grunde nach leistungsberechtigt nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuchs XII ist, kann als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II haben.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 46/17 R
Der gesetzlich geregelten Aufrechnung zur Tilgung von Mietkautionsdarlehen stehen durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken wegen des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht entgegen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 31/17 R
2018-11-28
BSG 14. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 20. Mai 2016 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 47/17 R
Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines noch nicht bestandskräftigen Erstattungsbescheids ist im Hinblick auf die Beschränkung der Minderjährigenhaftung nach dem BGB der Zeitpunkt des Eintritts der Volljährigkeit.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 43/17 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. Juni 2018 wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 2. bis 4. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 16 589,32 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 41/18 B
Dem Kläger wird hinsichtlich der Versäumnis der Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2017 - L 2 U 18/16 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2017 - L 2 U 18/16 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 21/18 B
Dem Kläger wird hinsichtlich der Versäumnis der Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2017 - L 2 U 109/15 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2017 - L 2 U 109/15 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 20/18 B
2018-11-27
BSG
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 8. Februar 2018 wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 25/18 B
Dem Kläger wird hinsichtlich der Versäumnis der Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2017 - L 2 U 101/15 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2017 - L 2 U 101/15 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 17/18 B
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. November 2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 15/17 R