...Der Angeklagte ist nicht dadurch beschwert, dass das Landgericht einerseits § 239b StGB nicht angewendet hat, andererseits aber auch trotz der Zäsuren zwischen einzelnen sexuellen Handlungen des Angeklagten mit der sich in schutzloser Lage befindenden Nebenklägerin nicht von mehreren rechtlich selbständigen Vergewaltigungen ausgegangen ist....