2.699

Urteile für Schulden

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Vor § 362 Rn. 1) zu gleichartigen Leistungen verpflichtet und reicht das von ihm Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, wird diejenige Schuld getilgt, die der Schuldner bestimmt (§ 366 Abs. 1 BGB) oder die sich aus der gesetzlichen Tilgungsreihenfolge (§ 366 Abs. 2 BGB) ergibt. Eine Tilgungsbestimmung nach § 366 Abs. 1 BGB muss grundsätzlich „bei der Leistung” getroffen werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 864/16
...Im Rahmen von Opportunitätsentscheidungen – etwa bei der Einstellung des Verfahrens gemäß § 47 Abs. 2 OWiG – kann es dabei nicht darauf ankommen, ob es für eine Entscheidung gute oder weniger gute Gründe gibt, ob geringe Schuld oder fehlendes öffentliches Interesse an der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nachgewiesen oder ob das Prinzip der Verhältnismäßigkeit herangezogen worden ist....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 328/15
...Die Sicherung des Lebensunterhalts geht der Schuldentilgung grundsätzlich vor, sodass der Klägerin zu 1 zuzumuten ist, die Begleichung der Schulden soweit zurückzustellen, wie sie hierzu nach den Regelungen der ZPO über die Pfändungsfreigrenzen auch berechtigt ist....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 152/10 R
...Die Schuld der Beschwerdeführerin sei gering. An der Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung bestehe kein öffentliches Interesse. Es wurde nach § 108a Abs. 1 OWiG, § 467 Abs. 4, § 467a Abs. 1 StPO davon abgesehen, die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin der Staatskasse aufzuerlegen, da dies nach dem Stand des Verfahrens nicht gerechtfertigt erscheine. 7 5....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 864/12
...Zwar stelle die Übernahme einer Schuld ohne eine bestehende Verpflichtung eine unentgeltliche Leistung dar. Hier sei jedoch aufgrund des Vortrags der Beklagten davon auszugehen, dass gegen die Schuldnerin ein Inkassorückzahlungsanspruch in der anerkannten Höhe bestanden haben könnte....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 149/11
...April 2010 - IX ZR 163/09, ZIP 2010, 1253 Rn. 10, 14). 14 Dagegen ist der Empfänger regelmäßig noch bereichert, soweit er durch die Weggabe des Empfangenen notwendige Ausgaben aus eigenem Vermögen erspart oder eigene Schulden getilgt hat (MünchKomm-InsO/Kirchhof, aaO Rn. 104; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - IX ZR 16/09, ZIP 2010, 531 Rn. 15)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 160/14
...Die Zahlung der Vergleichssumme erfolgte nach der Darstellung der Klägerin Ende Oktober 2009. 5 Die Klägerin ist der Ansicht, die Beklagte schulde für den während ihrer Obhutszeit eingetretenen Schaden gemäß § 425 Abs. 1, § 435 HGB vollen Schadensersatz, weil der Schaden durch ein qualifiziertes Verschulden ihrer Leute verursacht worden sei, das sich die Beklagte gemäß § 428 HGB zurechnen lassen müsse...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 157/11
...Er habe die wahnhafte Vorstellung entwickelt, der seinerzeit dreijährige Sohn der Geschädigten trage die Schuld an einer Fehlgeburt der Geschädigten und habe somit sein ungeborenes Kind getötet. Aufgrund der Art seiner Einlassung stehe fest, dass die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten während der Taten aufgehoben gewesen sei....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 211/16
...hat das Landgericht, gestützt auf das Gutachten eines rechtsmedizinischen Sachverständigen, dem es sich angeschlossen hat, insoweit ohne nähere Ausführungen eine erhebliche Verminderung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht ausgeschlossen. 5 a) Eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat, während die Schuld...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 259/12
...Auch am Ende der Revision heißt es, dass 'die Verhängung des Jugendarrests den Feststellungen zur Persönlichkeit und Schuld widerspricht' (RB S. 5). Damit ist eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass die Feststellungen und der Schuldspruch nicht angegriffen werden sollen, sondern sich die Revision allein gegen den Strafausspruch richtet....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 323/13
...Die Revision des Angeklagten zeigt zum Schuld- und Strafausspruch keinen Rechtsfehler zu seinen Ungunsten auf. 3 1. Die von dem Beschwerdeführer erhobene Verfahrensrüge ist - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - bereits nicht zulässig erhoben. 4 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 2/16
...Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung hat zum Schuld- und Strafausspruch keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erbracht. Indes kann das Urteil nicht bestehen bleiben, soweit das Landgericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) abgelehnt hat....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 513/12
...Schuld- und Strafaussprüche sind auf der Grundlage rechtsfehlerfreier Feststellungen nicht zu beanstanden. Der Senat vermag dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe auch zu entnehmen, dass der Angeklagte im Fall 3 b) der Urteilsgründe den Polizeibeamten L. hinreichend konkret mit der Begehung eines gegen ihn gerichteten Verbrechens bedroht hat (vgl. UA S. 16)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 68/18
...Der Schuld- und Strafausspruch betreffend den Angeklagten G. im Fall B. II. der Urteilsgründe ist ohne Rechtsfehler. Der Senat schließt aus, dass sich die weggefallene Einzelstrafe aus dem Fall B. I. der Urteilsgründe auf die Höhe der hier erkannten Strafe ausgewirkt hat. Die Gesamtstrafe muss indes aufgehoben werden. Becker Pfister Schäfer Gericke Spaniol...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 11/15
...Nach den Feststellungen des Strafgerichts hat der Beklagte mit einem ihm übergebenen Schlüssel den auf der Dienststelle befindlichen Tresor geöffnet und aus verschiedenen Asservatenbeuteln 4 435 € Bargeld sowie die für den Betriebsausflug gesammelten 310 € entnommen und das Geld für die Begleichung privater Schulden verwendet. 3 Das Verwaltungsgericht hat den Beklagten wegen schwerer innerdienstlicher...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 12/12
...Hinsichtlich der Schuld- und Strafaussprüche sind die Revisionen der Angeklagten unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO, weil die Nachprüfung des angefochtenen Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigungen insoweit keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 376/15
...Die Nachprüfung des Urteils zum Schuld- und Strafausspruch hat keinen Rechtsfehler ergeben. 3 2. Die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB hält rechtlicher Überprüfung hingegen nicht stand. 4 a) Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht der Maßregel hat das Landgericht die am 1. August 2016 in Kraft getretene Neufassung des § 64 Satz 2 StGB (BGBl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 570/16
...Der dargelegte Rechtsfehler nötigt zur Aufhebung des Schuld- und Rechtsfolgenausspruchs in Bezug auf den Angeklagten insgesamt. Die Feststellungen zu den jeweiligen Unfällen bleiben aber aufrechterhalten, da sie vom aufgezeigten Rechtsfehler nicht betroffen sind (§ 353 Abs. 2 StPO)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 636/16
...Allein ihm obliegt es, sich unter dem umfassenden Eindruck der Hauptverhandlung ein Urteil über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu bilden. Das Revisionsgericht ist demgegenüber auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken aufweist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - 3 StR 103/10; Urteil vom 9....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 386/10
...Feststellungen, die ausschließlich die Schuldfrage betreffen, und solche, die als doppelrelevante Umstände zugleich für Schuld- und Straffrage von Bedeutung sind, bleiben aufrechterhalten und sind für das weitere Verfahren bindend. Hierzu zählen nicht die Feststellungen zur Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten; diese gehören nur zum Rechtsfolgenausspruch....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 81/17