...Der geforderte Geldbetrag ist in Fällen, in denen es sich nicht um Schmerzensgeld handelt, zudem zu beziffern (KK-StPO/Zabeck, 8. Aufl., § 404 Rn. 5; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 404 Rn. 3). Mutzbauer Sander RiBGH Prof. Dr. König ist wegen Urlaubs an der Unterschriftsleistung gehindert. Mutzbauer Berger Mosbacher...