...Darüber hinaus hatte es die Angeklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 5.000 € nebst Zinsen, den Angeklagten M. zur Zahlung eines weiteren Schmerzensgelds in Höhe von 2.500 € nebst Zinsen an den Neben- und Adhäsionskläger R. verurteilt und ihre Verpflichtung ausgesprochen, den Adhäsions- und Nebenkläger von Forderungen, die aus dem Schadensereignis erwachsen sind...