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Urteile für Schenkung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Eine Schenkung setzt gem. § 516 Abs. 1 BGB voraus, dass der Schenker den Beschenkten durch Zuwendung eines Vermögensgegenstandes bereichert und beide sich darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 51/11
...Eine Schenkung liegt schon deshalb nicht vor, weil es an der hierfür gemäß § 516 Abs. 1 BGB erforderlichen Einigung über eine unentgeltliche Zuwendung fehlt. Aber auch die unentgeltliche Überlassung von Gemeindevermögen, zu der unter anderem einseitige Rechtsakte zählen sollen (BayObLGZ 1983, 85, 89 f.), setzt voraus, dass sich die Gemeinde der Unentgeltlichkeit bewusst ist (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 266/14
...maßgebende Frage, welche Regeln bei dem Übergang eines verpachteten Betriebs gelten, von der im Streitfall nicht maßgebenden Frage zu unterscheiden ist, ob dem entgeltlichen oder unentgeltlichen Erwerber eines nicht verpachteten Betriebs sogleich nach Erwerb das Verpächterwahlrecht zusteht. 27 a) Geht ein verpachteter Betrieb unter Fortbestand des Pachtvertrags unentgeltlich im Wege der Erbfolge oder der Schenkung...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 52/13
...Leisner, Verfassungsrechtliche Grenzen der Erbschaftsbesteuerung, 1970, S. 111; Löhle, Verfassungsrechtliche Gestaltungsspielräume und -grenzen bei der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen, 2001, S. 25, 102 f.; Papier, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 14 GG Rn. 301 ff. ; Reinisch, Erbschaftsteuer und Verfassungsrecht, 1999, S. 69 ff.). 99 Der Gesetzgeber hat zwar weder in § 16 ErbStG a.F. selbst noch...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 20/16
...Januar 1970 geänderten Vorschrift hatte der Bund die konkurrierende Gesetzgebung über die Steuern vom Einkommen, Vermögen, von Erbschaften und Schenkungen. Im Rahmen der Neufassung durch das FRefG wurde Art. 105 Abs. 2 GG durch die bis heute geltende Generalklausel ersetzt; der Bund hat jetzt die konkurrierende Gesetzgebung über die "übrigen" Steuern (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 52/10
...Heim, Schenkungsanfechtung bei Auszahlungen im verdeckten Schneeballsystem, 2011, S. 113). 38 Unentgeltlichkeit im Sinne des § 134 Abs. 1 InsO setzt nicht voraus, dass eine Schenkung vorliegt; ebensowenig ist eine besondere Einigung über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung erforderlich (BGH, Urteil vom 3. März 2005 - IX ZR 441/00, BGHZ 162, 276, 280 f; Beschluss vom 21....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 307/16
...Auch der Gesellschafter-Geschäftsführer ist insoweit in gleicher Weise wie ein Arbeitnehmer für die aufgrund seiner Tätigkeit für die Gesellschaft erworbenen Versorgungsansprüche schutzbedürftig. 48 Daher meint die Revision zu Unrecht, die Fallgestaltung sei mit einer gemäß § 134 InsO anfechtbaren Schenkung unter Auflage (hierzu MünchKomm-InsO/Kayser, 3. Aufl., § 134 Rn. 12) vergleichbar....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 257/15
...verbilligte) Erwerb des Geschäftsanteils an der X-GmbH seitens der H-GmbH durch das Dienstverhältnis des Klägers zur X-GmbH veranlasst war oder auf anderen privatrechtlichen, insbesondere im Gesellschaftsverhältnis wurzelnden oder besonderen persönlichen Gründen beruhte. 41 a) Anhaltspunkte dafür, dass die Y-GmbH der vom Kläger beherrschten H-GmbH den Geschäftsanteil im Wege einer freigiebigen Zuwendung (Schenkung...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 67/14
...Die Verluste der Gesellschaft, die nicht durch Guthaben auf den "Rücklagenkonten" gedeckt sind, werden auf den "Verlustvortragskonten" gebucht (§ 4 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrags). 4 Die Kommanditisten E, T und U wurden vom Kläger im Wege der Schenkung in die KG aufgenommen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 42/10
...Januar 1970 geänderten Vorschrift hatte der Bund die konkurrierende Gesetzgebung über die Steuern vom Einkommen, Vermögen, von Erbschaften und Schenkungen. Im Rahmen der Neufassung durch das FRefG wurde Art. 105 Abs. 2 GG durch die bis heute geltende Generalklausel ersetzt; der Bund hat jetzt die konkurrierende Gesetzgebung über die "übrigen" Steuern (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 50/09
...Dabei sind die genannten Steuervergünstigungen nur zu gewähren, wenn das von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden erworbene Vermögen durchgehend sowohl beim bisherigen als auch beim neuen Rechtsträger den Tatbestand des § 13a Abs. 4 Nr. 1 erfüllt (BFH-Urteile vom 16. Dezember 2009 II R 44/08, BFH/NV 2010, 690, und vom 10....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 16/08
...Aus dem Konventionsverstoß folge ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 5 GG; nach völkerrechtskonformer Auslegung sei Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG a.F. nicht anzuwenden. 4 Der Kläger begehrt im Wege der Stufenklage Auskunft über den Bestand des Nachlasses einschließlich anrechnungs- und ausgleichspflichtiger Zuwendungen sowie beeinträchtigender Schenkungen, Abgabe einer Versicherung an Eides Statt und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 150/10
...Dass er die für Zuwendungen an eine Dienststelle der Bundeswehr, für die eine Gegenleistung weder erwartet noch erbracht wurde, geltende Grenze von 30 € nach Punkt 2.3 der "Durchführungsbestimmungen zur allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen)" (VMBl 2004, 26) bislang gar nicht...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 16/15
...Zwar erhalte der einbringende Unternehmer für die weggegebene Betriebstätte in diesen Fällen --anders als bei einer unentgeltlichen Übertragung durch Erbfall oder Schenkung-- Gesellschaftsrechte. Es sei jedoch zu bedenken, dass er kraft dieser Gesellschaftsrechte --wenn auch eingeschränkt durch die Befugnisse anderer Gesellschafter-- wie bisher auf die Betriebsführung einwirken könne....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 21/09
...Lediglich eine Schenkung iHv. 4.000,00 Euro durch die Ehefrau des Geschäftsführers der Klägerin sei erfolgt, nachdem der Beklagte wiederholt um eine „finanzielle Spritze“ gebeten habe. In einem vom Beklagten angeführten Gespräch vom 13. Januar 2013 sei es, anders als dieser behaupte, nur um dessen erneut erfolglosen Wunsch nach einer Gehaltsaufstockung um 20.000,00 Euro brutto gegangen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 67/15
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 26/14