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Urteile für Schenkung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...B hat das Grundstück der Klägerin nicht freigebig zugewendet, sondern zur Abgeltung des ihr nach § 13 Abs. 1 Satz 2 HöfeO zustehenden Abfindungsergänzungsanspruchs und im Hinblick auf den von ihr erklärten Verzicht auf weitere Ergänzungsansprüche übertragen. 31 d) Eine Grundstücksschenkung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG liegt ebenfalls nicht vor. 32 Nach dieser Vorschrift gilt als Schenkung unter...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 23/14
...Vor dem Hintergrund, dass es von dem durch eine Schenkung begünstigten Ehegatten und auch von dessen Verwandten, die ihm den Vermögenswert zugewendet hätten, als ungerecht empfunden werde, dass die außerordentliche Wertsteigerung in der Ehe dem Zugewinnausgleich unterliege, sei eine Modifizierung dergestalt angemessen, den Gegenstand sowohl im Anfangs- als auch im Endvermögen außer Ansatz zu lassen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 143/12
.... §§ 13a und 13b ErbStG in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes deshalb verfassungswidrig ist, weil es §§ 13a und 13b ErbStG zulassen, Vermögen jeder Art und in jeder Höhe von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden ohne Anfall von Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer zu erwerben, wenn der Erblasser oder Schenker eine geeignete Gestaltung gewählt hat, ohne dass es auf eine Gemeinwohlverpflichtung...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 9/11
...Weiterhin liegt in der vom Kläger begehrten Entscheidung der Beklagten über seine Bewerbung kein Antrag auf Entscheidung über eine Schenkung. Selbst wenn die Stiftung wie im Streitfall einem Destinatär unentgeltlich etwas zuwendet, handelt es sich nicht um eine Schenkung oder ein formbedürftiges Schenkungsversprechen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 63/15
...Im Anschluss an eine Betriebsprüfung vertrat der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) die Auffassung, dass die Schenkungen --mangels Mitübertragung des wesentlichen Sonderbetriebsvermögens des A.-- nicht nach § 7 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1990 (EStDV a.F.) zu Buchwerten vollzogen werden konnten....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 52/08
...Juli 2004 getroffene Vereinbarung den Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgestaltet haben. 44 (1) Eine Zuwendung unter Ehegatten, die um der Ehe willen oder als Beitrag zur Verwirklichung oder Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft erbracht wird und darin ihre Geschäftsgrundlage hat, stellt keine Schenkung dar, sondern eine ehebedingte Zuwendung (BGH, Urteil vom 9....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 33/11
...GmbH dafür einzustehen, dass die spätere Mieterin, die K. mbH, sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllt. 5 Der Beklagte macht gegen die Klageforderung die Anfechtbarkeit des Eintritts der Schuldnerin in das bestehende Mietverhältnis unter dem Gesichtspunkt der Schenkungs- (§ 134 InsO) und der Vorsatzanfechtung (§ 133 Abs. 1 und Abs. 2 InsO) geltend. 6 Das Landgericht hat der Klage in vollem...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 77/11
...Juli 1999 durch Schenkung erworben worden und als land- und forstwirtschaftliches Vermögen bewertet....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 65/08
...Juni 2009 erklärte die Klägerin, es habe sich bei den Geldzuwendungen nicht um Schenkungen, sondern um Darlehen an ihren Mann gehandelt. Zwar seien die Geldzuwendungen zunächst als Einlage verbucht worden, im folgenden Wirtschaftsjahr seien jedoch Berichtigungsbuchungen vorgenommen worden....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 62/15
....--) mit Unionsrecht vereinbar. 19 a) Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 ErbStG n.F. wird auf Antrag des Erwerbers ein Vermögensanfall, zu dem Inlandsvermögen i.S. des § 121 BewG gehört (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG), insgesamt als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 53/14
...November 2006 waren, erfolgte dort deren einfachrechtliche Einbindung in Bezug auf die Erbschaftsteuer als eine auf den Vermögenszuwachs durch Erbschaft oder Schenkung zugreifende Steuer, während die Bewertungsvorschriften hier mit der Grunderwerbsteuer als Verkehrsteuer in einem anderen Regelungszusammenhang stehen....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvL 13/11, 1 BvL 14/11
...Maier/Ohletz in Wilms/Jochum, ErbStG, BewG, GrEStG, § 154 BewG Rz 15, § 155 BewG Rz 2). 19 Zudem hätte die Anknüpfung an die Zurechnung im Feststellungsbescheid zur Folge, dass bei einem von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden erfolgten Erwerb, dessen Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 bis 4 BewG gesondert festzustellen ist, gemäß § 154 Abs. 1 BewG nur diejenigen, die das Finanzamt zur...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 43/10
...Sollte es sich, worauf das Verwandtschaftsverhältnis der Vertragspartner hindeuten könnte, um eine gemischte Schenkung gehandelt haben, hätte das FG diesen Umstand ebenfalls in tatsächlicher Hinsicht noch aufzuklären und das Ergebnis bei Anwendung der Grundsätze zur Abziehbarkeit nachträglicher Betriebsausgaben nach Maßgabe der dazu ergangenen Rechtsprechung zu berücksichtigen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 20/08
...Nationales Recht 10 Nach § 2 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 ErbStG tritt die Steuerpflicht ein 11 "1. in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer ... ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 37/13
...Maier/Ohletz in Wilms/Jochum, ErbStG, BewG, GrEStG, § 154 BewG Rz 15, § 155 BewG Rz 2). 26 Zudem hätte die Anknüpfung an die Zurechnung im Feststellungsbescheid zur Folge, dass bei einem von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden erfolgten Erwerb, dessen Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 bis 4 BewG gesondert festzustellen ist, gemäß § 154 Abs. 1 BewG nur diejenigen, die das Finanzamt zur...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 44/10
...Dezember 2003 sollten die Einlagen der stillen Gesellschafter durch Schenkung des A geleistet werden, indem er eine Einlage aus der Auszahlung eines Bausparvertrags zwecks Sondertilgung eines betrieblichen Darlehens auf die Einlagen von B und C umbuchte. 5 A gab für den Streitzeitraum Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung für das ......
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 27/13
...Juni 2009. 22 Der Termin währte von 09.01 Uhr bis 09.15 Uhr. 23 Mit den - knapp begründeten - Beweisanträgen war die Vernehmung von insgesamt elf Zeugen beantragt worden zu folgenden Tatsachen: - Schenkung von täglich 7 bis 10 kg gebratenen Dönerfleisches an den türkischen Kulturverein. - Nicht mehr verwend- und verkaufbare Reste am Spieß sowie Garschwund von 40 % durch Wasser- und Fettverlust. - Erhebliche...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 643/09
...Das BMF meint, bei einer Übertragung des Eigentums an dem Grundstück sei der Aufwand nicht dem Übertragenden, sondern dem Übernehmer zuzurechnen. 64 Indes sind im Streitfall drei Vorgänge prinzipiell voneinander zu trennen: - die frühere Aufwandstragung (Baukosten) durch V, - die Beendigung der Nutzung des Grundstücks durch V, - die Schenkung der im Eigentum der M stehenden Grundstückshälfte an den...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 46/14
...November 1981 der Beigeladenen zu 1 mitgeteilt, dass ein Kauf oder eine Schenkung des volkseigenen Anteils von 2/8 gemäß der Verfassung der DDR nicht möglich sei (UA S. 5). 20 e) Dass die Beschwerde die rechtliche Einschätzung des Verwaltungsgerichts zum Ausschlussgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG nicht teilt, begründet ebenfalls keinen Verfahrensfehler im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 64/12
...Der Hinweis der Antragsgegnerin auf eine mögliche Rückforderung des verschenkten Wohneigentums nach § 528 BGB ergibt nichts anderes, weil der Antragsteller auch nach der Schenkung sowohl seinen eigenen angemessenen Unterhalt bestreiten als auch seine Unterhaltspflicht erfüllen kann....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 7/09