...Die sachverständig beratene Strafkammer hat angenommen, bei Begehung der Aggressionsdelikte (Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung) sei zwar nicht die Einsichtsfähigkeit der Angeklagten, jedoch ihre Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen (Fälle II. 1., 3., 5., 8. und 9. der Urteilsgründe)....