...Angesichts der Vielzahl von Leistungsempfängern wäre die Funktionsfähigkeit des Beklagten erheblich beeinträchtigt‚ wenn die Telefonnummern seiner Sachbearbeiter Dritten zugänglich gemacht würden. 3 Zur Begründung seiner vom Verwaltungsgerichtshof zugelassenen Revision trägt der Kläger vor: Durch die Herausgabe der Telefonliste werde die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet....