...Der weitergehende Klageantrag sei jedoch unbegründet, weil die Klägerin keine Beweise für ihre Behauptung habe bezeichnen können, in ihrer Steueranmeldung eine Menge von 1 881,70 MWh zu viel angegeben zu haben. 3 Gegen das erstinstanzliche Urteil haben beide Beteiligten Revision eingelegt....