...Vielmehr hat er für ehemalige Zusatz- und Sonderversorgungsberechtigte neues Rentenrecht geschaffen, das in der DDR ohne Vorbild gewesen ist. 27 (4) Soweit die Beklagte ferner darauf verweist, eine Überführung der nach DDR-Recht nicht renten- bzw versorgungsrelevanten Zuwendungen würde eine nicht gerechtfertigte Besserstellung gegenüber den übrigen Versicherten im Beitrittsgebiet darstellen, verkennt...