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Urteile für Rentenrecht

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Bewilligung einer nachrangigen Rente ist anfänglich rechtswidrig, wenn bei objektiver Betrachtung im Zeitpunkt der Rentengewährung bereits Ansprüche aus einem vorrangigen Rentenrecht entstanden waren, die nachrangige Rentenansprüche kraft Gesetzes zum Ruhen gebracht hatten (Anschluss an BSG vom 7.4.2016 - B 5 R 26/15 R = SozR 4-2600 § 89 Nr 3). 2....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 33/15 R
...Das Stichtagsprinzip findet seinen Ausdruck in § 1587 a Abs. 2 Nr. 2 BGB, wonach für die Bewertung des gesetzlichen Rentenrechts von dem Betrag auszugehen ist, der sich am Ende der Ehezeit aus den auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkten "ohne Berücksichtigung des Zugangsfaktors" als Vollrente wegen Alters ergäbe....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 23/08
...Ein Ausnahmefall entsprechend dem zum Rentenrecht ergangenen Urteil des BSG vom 24.7.2001 (B 4 RA 102/00 R - SozR 3-1300 § 50 Nr 24), der ihre Anwendung ausschließt, liegt nicht vor, weil ein Verwaltungsakt über SGB II-Leistungen an den Kläger - im Unterschied zu jener Fallkonstellation - nicht nichtig wäre....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 165/11 R
...März 2018 - 5 AZR 862/16 - Rn. 32 mwN). 30 (3) Arbeitsrechtliche Regelungen, die an das gesetzliche Rentenrecht und das dort bestimmte unterschiedliche Renteneintrittsalter anknüpfen, können gerechtfertigt sein. Es ist deshalb nicht von vornherein ausgeschlossen, dass sich eine sozialrechtliche Begünstigung nachteilig auswirkt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 564/17
...Januar 2007. 28 b) Darüber hinaus hat der Senat in seinem Urteil vom 1.7.2010 (SozR 4-1300 § 48 Nr 18 RdNr 50 bis 53) aber entschieden, dass eine Rente auch dann als gezahlt iS des § 45 Abs 3 S 4 SGB X gilt, wenn sie zwar zu Beginn des maßgeblichen Aufhebungsverwaltungsverfahrens tatsächlich nicht mehr gezahlt wurde, aber zu diesem Zeitpunkt noch kein das Ende der (monatlichen) Rentenzahlung aus einem Rentenrecht...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 27/14 R
...Im Rahmen des Widerspruchs, mit dem er sich gegen die Vormerkung der Umschulungsmaßnahme als Anrechnungszeit wandte, beantragte der Kläger die Feststellung der Zeiten nach dem seit 1.1.2002 gültigen Rentenrecht. Daraufhin erließ die Beklagte den weiteren Vormerkungsbescheid vom 15.1.2002 (über Zeiten bis 31.12.1995)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 79/09 R
...Auch mit ihren sich auf S 15 ff der Anhörungsrüge anschließenden Ausführungen zur vermeintlichen Maßgeblichkeit einer "Lebenslängsschnittperspektive" und zu ihrer Ansicht nach ausgebliebenen familienpolitischen Fortschritten nach dem Urteil des BVerfG vom 7.7.1992 (BVerfGE 87, 1 = SozR 3-5761 Allg Nr 1) - auch über das Rentenrecht hinaus - wenden sich die Kläger ausschließlich gegen die materielle...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 3/16 C
...des Fehlens einer Vermögensumschichtung (unten b) noch wegen fehlender Gleichmäßigkeit der Bezüge (unten c) abzusehen. 38 a) Die Bezüge der Klägerin stellen Leibrenten dar (zur Frage der Gleichmäßigkeit s. im Einzelnen unten c), die nicht unter die für bestimmte Altersbezüge geltende Spezialregelung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG fallen und in denen Einkünfte aus Erträgen des Rentenrechts...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 41/12
...., wonach als Ertrag des Rentenrechts für die gesamte Dauer des Rentenbezugs der Unterschied zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem Betrag gilt, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Kapitalwerts der Rente auf ihre voraussichtliche Laufzeit ergibt. 57 Diese gesetzliche Formulierung beruhte auf der Neuregelung der Besteuerung der Leibrenten durch das Gesetz zur Neuordnung von Steuern vom 16...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 58/08
2015-10-29
BSG 5. Senat
...Vielmehr hat er für ehemalige Zusatz- und Sonderversorgungsberechtigte neues Rentenrecht geschaffen, das in der DDR ohne Vorbild gewesen ist. 27 (4) Soweit die Beklagte ferner darauf verweist, eine Überführung der nach DDR-Recht nicht renten- bzw versorgungsrelevanten Zuwendungen würde eine nicht gerechtfertigte Besserstellung gegenüber den übrigen Versicherten im Beitrittsgebiet darstellen, verkennt...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 8/14 R
...Sie stellt eine spezielle Verfahrensvorschrift des Rentenrechts dar und verdrängt § 48 SGB X (vgl BSG vom 30.3.2004 - B 4 RA 36/02 R - SozR 4-2600 § 149 Nr 1 RdNr 20 zitiert nach juris); die vereinfachte Aufhebung der festgestellten Daten des Versicherungsverlaufs im Fall nachträglich eingetretener Gesetzesänderungen lässt sie sogar ohne Anhörung nach § 24 SGB X zu (vgl Kohl in GK-SGB VI, Stand April...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 3/13 R
2015-10-29
BSG 5. Senat
...Vielmehr hat er für ehemalige Zusatz- und Sonderversorgungsberechtigte neues Rentenrecht geschaffen, das in der DDR ohne Vorbild gewesen ist. 26 (4) Soweit die Beklagte ferner darauf verweist, eine Überführung der nach DDR-Recht nicht renten- bzw versorgungsrelevanten Zuwendungen würde eine nicht gerechtfertigte Besserstellung gegenüber den übrigen Versicherten im Beitrittsgebiet darstellen, verkennt...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 5/14 R
...Ebenso steht es ihm grundsätzlich frei seinen Antrag zurückzunehmen, um nicht dem Regime des SGB II zu unterfallen (vgl hierzu im Rentenrecht: BSG vom 6.2.1991 - 13/5 RJ 18/89 - BSGE 68, 144 = SozR 3-1200 § 53 Nr 1, SozR 3-1200 § 16 Nr 3, juris RdNr 24; im Arbeitsförderungsrecht: BSG vom 16.9.1998 - B 11 AL 17/98 R - juris RdNr 21 mwN; BSG vom 17.4.1986 - 7 RAr 81/84 - BSGE 60, 79 = SozR 4100 § 100...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 22/14 R
2015-10-29
BSG 5. Senat
...Vielmehr hat er für ehemalige Zusatz- und Sonderversorgungsberechtigte neues Rentenrecht geschaffen, das in der DDR ohne Vorbild gewesen ist. 27 (4) Soweit die Beklagte ferner darauf verweist, eine Überführung der nach DDR-Recht nicht renten- bzw versorgungsrelevanten Zuwendungen würde eine nicht gerechtfertigte Besserstellung gegenüber den übrigen Versicherten im Beitrittsgebiet darstellen, verkennt...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 6/14 R
2015-10-29
BSG 5. Senat
...Vielmehr hat er für ehemalige Zusatz- und Sonderversorgungsberechtigte neues Rentenrecht geschaffen, das in der DDR ohne Vorbild gewesen ist. 27 (4) Soweit die Beklagte ferner darauf verweist, eine Überführung der nach DDR-Recht nicht renten- bzw versorgungsrelevanten Zuwendungen würde eine nicht gerechtfertigte Besserstellung gegenüber den übrigen Versicherten im Beitrittsgebiet darstellen, verkennt...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 7/14 R
...Die Beklagte hat den Beginn der großen Witwenrente der Klägerin nach materiellem Rentenrecht zutreffend auf den 1.7.2002 festgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 44/09 R
...Sie haben diese Rechtsprechung, mit der der im Rentenrecht sonst vorherrschende Grundsatz mindestens partiell verlassen wurde, dass das Hinterbliebenenrecht grundsätzlich (nur) ein von dem Versichertenrecht abgeleiteter Anspruch sein könne (BSG aaO S 183 bzw S 40), ungeachtet der Frage, inwieweit diese durch das KfbG überholt war, auch auf Personen bezogen, die - wie die Klägerin - die Republiken der...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 41/10 R
...Sie haben diese Rechtsprechung, mit der der im Rentenrecht sonst vorherrschende Grundsatz mindestens partiell verlassen wurde, dass das Hinterbliebenenrecht grundsätzlich (nur) ein von dem Versichertenrecht abgeleiteter Anspruch sein könne (BSG aaO S 183 bzw S 40), ungeachtet der Frage, inwieweit diese durch das KfbG überholt war, auch auf Personen bezogen, die - wie die Klägerin - die Republiken der...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 36/10 R
...Lebensjahrs beginnt, nur 18 v.H. und erfasst damit nur Erträge aus dem Rentenrecht (Killat-Risthaus, a.a.O., § 22 Rz 302)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 40/13
...Dieser war aber nach dem Beitritt der neuen Bundesländer zur Bundesrepublik und dem Inkrafttreten eines einheitlichen Rentenrechts zum 1.1.1992 nicht mehr von dem Bedürfnis geprägt, Aussiedler im Wege besonderer staatlicher Fürsorge weiter dadurch individuell in das Sozialgefüge der Bundesrepublik zu integrieren, dass sie fiktiv (stets) so behandelt wurden, als hätten sie ihr bisheriges Erwerbsleben...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 1/12 R