...Mit dieser Rechtsprechung werde dem Rechtspfleger in einem schematisierten Massenverfahren Aufgaben übertragen, die oft eine intensive Überprüfung des gesamten Sach- und Streitstoffs erforderten, um gegebenenfalls festzustellen, welche Teile, Fragestellungen und Ausführungen des Privatsachverständigen prozessbezogen, erforderlich und notwendig gewesen seien, um dann gegebenenfalls zusätzlich die Angemessenheit...