...März 1981 - GSZ 1/80 - BGHZ 80, 146) und auch sonst kein "Rechtsbehelf" im Sinne des § 58 Abs. 1 VwGO. Für eine entsprechende Anwendung des § 58 Abs. 1 VwGO ist weder Anlass noch Raum. 21 Den Berufungsgerichten bleibt es allerdings unbenommen, der Anregung im Schrifttum (s....