...vorenthalten wird (vgl BVerfGE 121, 108, 119; 121, 317, 370). 35 Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengeren Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl BVerfGE 110, 274, 291; 117, 1, 30; 125, 1, 17). 36 Für die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe...