...Der entsprechende Rahmenvertrag zwischen der N… GmbH und der Anmelderin (Anlage A16, Bl. 44 – 58 VA) ist bis zum Jahr 2021verlängert worden (Anlage A22, Bl. 33 f. GA, Anlage A23, Bl. 35 f. GA).Antworten, die sinngemäß die N… GmbH meinen, sind folglich der Anmelderin zuzurechnen. Denn die N… GmbH ist auf dem Dienstleistungsgebiet der Anmelderin nicht tätig und unterstützt nur deren Aktivitäten....