...Die einseitige Erledigungserklärung dient nicht dazu, dem Kläger zu Lasten des Prozessgegners das Prozessrisiko für die Einschätzung abzunehmen, ob ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, d.h. ob hier nicht behebbare Nichtigkeitsgründe vorliegen. 23 Die hilfsweise Erledigungserklärung der Kläger zu 2 bis 5, 9, 10, 12, 22, 23, 25, 26, 29 bis 35 ist nicht dahin auszulegen, dass die Feststellung begehrt...