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Urteile für Prozessrisiko

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Dabei ist das Prozessrisiko ein maßgeblicher Anhaltspunkt (BFH-Urteil vom 26....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 62/08
...Die Ansprüche des Arbeitnehmers werden ohne Verzögerung durch langwierige Streitigkeiten über Verschulden und Mitverschulden und ohne Prozessrisiko von Amts wegen festgestellt. Zum anderen dient der Haftungsausschluss nach §§ 636 ff. RVO auch dem Arbeitgeber....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 769/09
...Ihm ist der durch das Urteil im Zweitprozess gegebenenfalls mitverursachte Schaden zuzurechnen, weil sich in einer zu engen Anwendung des § 826 BGB das allgemeine Prozessrisiko verwirklicht hätte, welches der Beklagte bei pflichtgemäßem Verhalten ohne Schwierigkeiten hätte ausschalten können. Hätte er den sichersten Weg gewählt, wäre es zu dem Zweitprozess nicht gekommen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 82/10
...BV festgelegte Nichterheben einer Kündigungsschutzklage als Tatbestandsvoraussetzung für einen Anspruch auf die in der BV beschriebenen Zusatzleistungen dient den Interessen der Beklagten, einerseits alsbaldige Gewissheit über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen der betroffenen Mitarbeiter zu erzielen und andererseits den mit Kündigungsschutzklagen verbundenen Aufwand und das jeweilige Prozessrisiko...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 146/13
...Es muss dem Patienten lediglich zumutbar sein, aufgrund dessen, was ihm oder seinen Vertretern hinsichtlich des tatsächlichen Geschehensablaufs bekannt ist, Klage zu erheben, wenn auch mit verbleibendem Prozessrisiko (vgl. Senatsurteile vom 20. September 1983 - VI ZR 35/82, VersR 1983, 1158, 1159; vom 31....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 594/15
...Gleichwohl liegt ein entschuldbarer Rechtsirrtum nur dann vor, wenn der Schuldner damit nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht zu rechnen brauchte; ein normales Prozessrisiko entlastet ihn nicht (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 37). 37 bb) Danach befand sich die Klägerin nicht in einem unverschuldeten Rechtsirrtum....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 235/18
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 315/14
...Um das Prozessrisiko des Betroffenen zu minimieren, steht ihm in einer solchen Situation sowohl derjenige Rechtsbehelf zu, der nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form ergangenen Entscheidung zulässig wäre (Grundsatz der Meistbegünstigung; vgl BSGE 72, 90, 91 = SozR 3-1720 § 17a Nr 1 S 2; BGHZ 40, 265, 267...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 ÜG 8/14 B
...Entscheidet sich der nunmehr zuständige Träger gegen eine Übernahme des Hilfefalles und damit gegen die Erfüllung der ihm obliegenden Wahrnehmungskompetenz, so soll das mit der Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegenüber dem Sozialhilfeträger verbundene Prozessrisiko grundsätzlich nicht dem infolge dieser Entscheidung zur Weitergewährung verpflichteten Träger zufallen (BVerwG, Beschluss vom...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 3/16
...Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer regelmäßig an einer Dauerbeschäftigung interessiert ist, sich aber im Hinblick auf sein Prozessrisiko durch Vergleich auf eine befristete Beschäftigung einlässt (BAG 12....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 2/14
...So besteht etwa für die Pflicht zur Anspruchsverfolgung durch den Aufsichtsrat ein besonderes abgestuftes Prüfungskonzept, bei dem nicht nur zu prüfen ist, ob der Ersatzanspruch in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht besteht, sondern auch, wie das Prozessrisiko und die Durchsetzbarkeit des Anspruchs zu bewerten sind und schließlich, ob ausnahmsweise wegen gewichtiger Interessen und Belange der Gesellschaft...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 152/17
...Gleichwohl liegt ein entschuldbarer Rechtsirrtum nur dann vor, wenn der Schuldner damit nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht zu rechnen brauchte; ein normales Prozessrisiko entlastet ihn nicht (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - aaO; 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 34 ; BGH 6. Dezember 2006 - IV ZR 34/05 - zu II 1 a aa der Gründe; 27....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 730/15
...Gleichwohl liegt ein entschuldbarer Rechtsirrtum nur dann vor, wenn der Schuldner damit nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht zu rechnen brauchte; ein normales Prozessrisiko entlastet ihn nicht (vgl. BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 34; BGH 6. Dezember 2006 - IV ZR 34/05 - zu II 1 a aa der Gründe; 27....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 569/14
...Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer regelmäßig an einer Dauerbeschäftigung interessiert ist, sich aber im Vergleichsweg auf eine befristete Beschäftigung einlässt, weil er das Prozessrisiko einer Abweisung seiner Klage über den (Fort-)Bestand des Arbeitsverhältnisses trägt. 32 (b) Die Mitwirkung des Gerichts am Zustandekommen des Vergleichs bietet keine abschließende Sicherheit dafür...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 891/12
...Aufrechnung von bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Netzbetreibers mit den Vergütungsansprüchen des Anlagenbetreibers ab, um zu verhindern, "dass die wirtschaftlich übermächtigen Netzbetreiber, die weiterhin ein natürliches Monopol besitzen, unbillig hohe Mess-, Abrechnungs-, Blindstrom- und Versorgungskosten von den Anlagenbetreibern durch Aufrechnung erlangen und das Prozessrisiko...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 31/09
...Da § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB den Beginn der Verjährungsfrist nur an die Kenntnis der tatsächlichen Umstände knüpft, weist das Gesetz das Risiko einer späteren Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die sein Prozessrisiko verringern würde, grundsätzlich dem Gläubiger zu (vgl. Bitter/Alles NJW 2011, 2081, 2083)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 516/14
...Januar 2008 begründete ein normales Prozessrisiko, das die Beklagte nicht entlastet (vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 59, BAGE 133, 354). 26 2. Obwohl die Klägerin mit ihrem Klageantrag Zinsen lediglich auf den Bruttonachzahlungsbetrag ab dem „jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt“ verlangt hatte, hat das Arbeitsgericht den Zinsbeginn einheitlich auf den 12. Dezember 2008 festgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 350/10
...Gleichwohl liegt ein entschuldbarer Rechtsirrtum nur dann vor, wenn der Schuldner damit nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht zu rechnen brauchte; ein normales Prozessrisiko entlastet ihn nicht (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 37). 52 (b) Danach befand sich der Kläger nicht in einem unverschuldeten Rechtsirrtum, als er die Arbeitsleistung ab dem 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 86/17
...Insbesondere wird dem Steuerpflichtigen mit dieser nationalen Praxis ggf. zugemutet, zwei gerichtliche Verfahren mit dem doppelten Prozessrisiko zu führen (vgl. dazu Weymüller, MwStR 2015, 816; von Streit/Luther, UStB 2016, 51, m.w.N)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 20/14
...Die AGB-rechtliche Überprüfung des Eingruppierungserlasses begründete ein normales Prozessrisiko, das das beklagte Land nicht entlastet (vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 350/10 - Rn. 25). Fischermeier Spelge Krumbiegel M. Jostes D. Reidelbach...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 803/16