...Wird die Betriebsvereinbarung oder werden einzelne ihrer Bestimmungen mit dem Ziel einer Neuregelung, Ergänzung oder Änderung gekündigt, so entfaltet die gekündigte Betriebsvereinbarung oder die gekündigte Bestimmung keine Nachwirkung.“ 4 Die Arbeitgeberin ist - ebenso wie ihre Rechtsvorgänger - an den vom Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e....