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Urteile für Private Rente

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die "private" (nicht Ausbildungszwecken dienende) Mitbenutzung ist unschädlich, da sie einen Nutzungsanteil von etwa 10 % nicht übersteigt (vgl. BFH-Urteile vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958; vom 15. Juli 2010 III R 70/08, BFH/NV 2010, 2253). 26 cc) Darüber hinaus wurden die Bezüge aus den BAföG-Zahlungen rechtsfehlerhaft ermittelt....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 42/11
...Im März, April und August 2009 gab es dagegen keine Übernachtung. 3 Da die monatlichen finanziellen Aufwendungen (Kreditzinsen, Unterhaltungs- und Betriebskosten) für die beiden Häuser die Einkünfte des Angeklagten und seiner Ehefrau aus ihren Renten bei Weitem überstiegen, entschloss sich der Angeklagte, das Haus in V. in Brand zu setzen, um anschließend Leistungen aus der Brandversicherung zu erhalten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 95/11
...Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) befand sich im Streitjahr 2004 im Ruhestand und erzielte neben einer Rente Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Beteiligungen), Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 254/10
...Wert: 5.000 € I. 1 Der Beteiligte zu 4 wendet sich gegen seine Entlassung als Betreuer. 2 Für die Betroffene ist seit 2014 eine Betreuung mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern, Aufenthaltsbestimmung einschließlich Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung und Wohnungsangelegenheiten eingerichtet...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 334/18
...Senats des BSG vom 5.6.2007 zum Dienstbeschädigungsausgleich, zB - B 4 RS 1/07 R , dort insbes RdNr 42 ff). 92 Vielmehr ist gemeint: Die Grundrente (Ost) soll stets im gleichen Maße niedriger sein als eine Grundrente (West) wie eine RV-Rente (Ost) gegenüber einer RV-Rente (West), die ansonsten auf der gleichen Berechnungsgrundlage beruht (so versteht auch das BVerfG im Beschluss vom 12.2.2003, BVerfGE...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 12/09 R
...Senats des BSG vom 5.6.2007 zum Dienstbeschädigungsausgleich, zB - B 4 RS 1/07 R , dort insbes RdNr 42 ff). 92 Vielmehr ist gemeint: Die Grundrente (Ost) soll stets im gleichen Maße niedriger sein als eine Grundrente (West) wie eine RV-Rente (Ost) gegenüber einer RV-Rente (West), die ansonsten auf der gleichen Berechnungsgrundlage beruht (so versteht auch das BVerfG im Beschluss vom 12.2.2003, BVerfGE...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 15/09 R
...Senats des BSG vom 5.6.2007 zum Dienstbeschädigungsausgleich, zB - B 4 RS 1/07 R , dort insbes RdNr 42 ff). 92 Vielmehr ist gemeint: Die Grundrente (Ost) soll stets im gleichen Maße niedriger sein als eine Grundrente (West) wie eine RV-Rente (Ost) gegenüber einer RV-Rente (West), die ansonsten auf der gleichen Berechnungsgrundlage beruht (so versteht auch das BVerfG im Beschluss vom 12.2.2003, BVerfGE...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 14/09 R
2017-06-20
BAG 3. Senat
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 227/16
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 172/16
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 179/16
...bis zu 6 Monaten weitergewährt (nach Ablauf dieser 6 Monate werden gekürzte Bezüge ausbezahlt, die dem Ruhegehalt entsprechen, das Sie erhielten, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt in den Ruhestand treten würden). - Sie haben die Möglichkeit - ungeachtet der Einkommenshöhe -, zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu wählen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 580/15
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 507/15
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 579/15
...bis zu 6 Monaten weitergewährt (nach Ablauf dieser 6 Monate werden gekürzte Bezüge ausbezahlt, die dem Ruhegehalt entsprechen, das Sie erhielten, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt in den Ruhestand treten würden). - Sie haben die Möglichkeit - ungeachtet der Einkommenshöhe -, zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu wählen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 582/15
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 481/16
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 539/15
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 540/16
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 809/15
2016-11-15
BAG 3. Senat
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 729/15
...Anrechenbare Besoldung Artikel 4 Als anrechenbare Besoldung gilt das im Gehaltstarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe festgelegte Monatsgehalt in der Endstufe derjenigen Gehaltsgruppe bzw. Gehaltszwischengruppe, die gemäß Dienstvertrag des Mitarbeiters für seine Besoldung im Monat Januar des Jahres maßgebend ist, in dem der Versorgungsfall eintritt bzw. eingetreten ist....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 960/13