...Ein solcher lässt sich aber - was das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat - aus den behaupteten insolvenz-, delikts-, gesellschafts- und vertragsspezifischen Pflichtverletzungen nicht herleiten. Die Kläger und Klägerinnen stützen sich auf einen Lebenssachverhalt, der die von ihnen erstrebte Rechtsfolge nicht trägt....