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Urteile für Personalrat

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Regelung des § 9 BPersVG bezweckt, Auszubildende vor Personalmaßnahmen zu bewahren, die sie an der Ausübung ihrer Personalrats- und Jugendvertreterarbeit hindern oder ihre Unabhängigkeit in dieser Arbeit beeinträchtigen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. November 2005 - BVerwG 6 P 3.05 -, juris, Rn. 23)....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 2031/12
...April 2016 ausreichend war, um die Anforderungen des § 46 Abs. 3 Nr. 4 BRAO zu erfüllen, bedarf es keiner Entscheidung der Frage, ob die weiteren von der Beklagten beziehungsweise der Beigeladenen in diesem Zusammenhang vorgetragenen Aktivitäten - unter anderem Vertretung des Arbeitgebers gegenüber dem Personalrat und der Einigungsstelle; Mitwirkung in der Tarifkommission; Schriftverkehr; Vertretung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 25/18
...Nach der Beteiligung des Personalrats am 18. September 2007 beschäftigte das beklagte Land die Klägerin ab dem 20. September 2007 zunächst aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverhältnisse als Lehrkraft an der Haupt- und Realschule in G. Seit dem 1. August 2008 ist die Klägerin unbefristet an dieser Schule tätig. 3 Das beklagte Land zahlte der Klägerin ab dem 20....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 496/10
...September 2013 ist er als Mitglied des Personalrats bei der ... von seinen dienstlichen Tätigkeiten freigestellt. 3 Der Antragsteller wurde letztmals planmäßig zum Vorlagetermin 30. September 2013 beurteilt. Am 7....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 5/16
...Damit ist § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX eine Konkretisierung des in § 99 Abs. 1 SGB IX verankerten Grundsatzes der engen Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs- oder Personalrat, der die Teilhabechancen schwerbehinderter Menschen sicherstellen soll....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 574/12
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...C-52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg - (Slg. 2005, I-7113) hat sie das Arbeitszeitrecht für die Feuerwehrbeamten geändert. Ungeachtet der fehlenden Umsetzung der Richtlinie waren Behörden und Gerichte aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts gehalten, die Vorgaben der Richtlinie zu befolgen und entgegenstehendes nationales Recht unangewendet zu lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 36/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...C-52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg - (Slg. 2005, I-7113) hat sie das Arbeitszeitrecht für die Feuerwehrbeamten geändert. Ungeachtet der fehlenden Umsetzung der Richtlinie waren Behörden und Gerichte aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts gehalten, die Vorgaben der Richtlinie zu befolgen und entgegenstehendes nationales Recht unangewendet zu lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 23/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...C-52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg - (Slg. 2005, I-7113) hat sie das Arbeitszeitrecht für die Feuerwehrbeamten geändert. Ungeachtet der fehlenden Umsetzung der Richtlinie waren Behörden und Gerichte aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts gehalten, die Vorgaben der Richtlinie zu befolgen und entgegenstehendes nationales Recht unangewendet zu lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 21/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...C-52/04 Personalrat der Feuerwehr Hamburg - (Slg. 2005, I-7113) hat sie das Arbeitszeitrecht für die Feuerwehrbeamten geändert. Ungeachtet der fehlenden Umsetzung der Richtlinie waren Behörden und Gerichte aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts gehalten, die Vorgaben der Richtlinie zu befolgen und entgegenstehendes nationales Recht unangewendet zu lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 16/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...C-52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg - (Slg. 2005, I-7113) hat sie das Arbeitszeitrecht für die Feuerwehrbeamten geändert. Ungeachtet der fehlenden Umsetzung der Richtlinie waren Behörden und Gerichte aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts gehalten, die Vorgaben der Richtlinie zu befolgen und entgegenstehendes nationales Recht unangewendet zu lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 14/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...C-52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg - (Slg. 2005, I-7113) hat sie das Arbeitszeitrecht für die Feuerwehrbeamten geändert. Ungeachtet der fehlenden Umsetzung der Richtlinie waren Behörden und Gerichte aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts gehalten, die Vorgaben der Richtlinie zu befolgen und entgegenstehendes nationales Recht unangewendet zu lassen....
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  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 25/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...C-52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg - (Slg. 2005, I-7113) hat sie das Arbeitszeitrecht für die Feuerwehrbeamten geändert. Ungeachtet der fehlenden Umsetzung der Richtlinie waren Behörden und Gerichte aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts gehalten, die Vorgaben der Richtlinie zu befolgen und entgegenstehendes nationales Recht unangewendet zu lassen....
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  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 30/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...C-52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg - (Slg. 2005, I-7113) hat sie das Arbeitszeitrecht für die Feuerwehrbeamten geändert. Ungeachtet der fehlenden Umsetzung der Richtlinie waren Behörden und Gerichte aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts gehalten, die Vorgaben der Richtlinie zu befolgen und entgegenstehendes nationales Recht unangewendet zu lassen....
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  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 18/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...C-52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg - (Slg. 2005, I-7113) hat sie das Arbeitszeitrecht für die Feuerwehrbeamten geändert. Ungeachtet der fehlenden Umsetzung der Richtlinie waren Behörden und Gerichte aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts gehalten, die Vorgaben der Richtlinie zu befolgen und entgegenstehendes nationales Recht unangewendet zu lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 31/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...C-52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg - (Slg. 2005, I-7113) hat sie das Arbeitszeitrecht für die Feuerwehrbeamten geändert. Ungeachtet der fehlenden Umsetzung der Richtlinie waren Behörden und Gerichte aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts gehalten, die Vorgaben der Richtlinie zu befolgen und entgegenstehendes nationales Recht unangewendet zu lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 15/11
...C-52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg - (Slg. 2005, I-7113) hat sie das Arbeitszeitrecht für die Feuerwehrbeamten geändert. Ungeachtet der fehlenden Umsetzung der Richtlinie waren Behörden und Gerichte aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts gehalten, die Vorgaben der Richtlinie zu befolgen und entgegenstehendes nationales Recht unangewendet zu lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 29/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...C-52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg - (Slg. 2005, I-7113) hat sie das Arbeitszeitrecht für die Feuerwehrbeamten geändert. Ungeachtet der fehlenden Umsetzung der Richtlinie waren Behörden und Gerichte aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts gehalten, die Vorgaben der Richtlinie zu befolgen und entgegenstehendes nationales Recht unangewendet zu lassen....
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  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 22/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...C-52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg - (Slg. 2005, I-7113) hat sie das Arbeitszeitrecht für die Feuerwehrbeamten geändert. Ungeachtet der fehlenden Umsetzung der Richtlinie waren Behörden und Gerichte aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts gehalten, die Vorgaben der Richtlinie zu befolgen und entgegenstehendes nationales Recht unangewendet zu lassen....
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  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 32/11
...Der Personalrat musste der Befristung nicht zustimmen. Die Kombination aus Zeit- und Zweckbefristung oder auflösender Bedingung ist rechtlich nicht zu beanstanden. Auch die Rüge der fehlenden Vertretungsmacht von Herrn R führt nicht zum Erfolg der Klage....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 252/10
...September 2006 unterrichtete das Amt für Forstwirtschaft den Personalrat über die beabsichtigte Einstellung des Klägers. Der Personalrat stimmte am 8. September 2006 zu. 6 Mit der am 11. März 2009 beim Arbeitsgericht eingegangenen Befristungskontrollklage hat der Kläger die Unwirksamkeit der vereinbarten Befristung und mit Klageerweiterung vom 28....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 368/10