...., nicht rechtskräftig, Revision beim BGH anhängig - IX ZR 49/10). 31 Der Anlegerschutz wird indessen nicht nur durch die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Befolgung dieser Vorschrift, durch die staatlichen Aufsichtspflichten und die Sanktionsmöglichkeit als Ordnungswidrigkeit gewährleistet, sondern auch dadurch, dass § 34a WpHG Inhalt und Umfang der vertraglichen Verpflichtungen zwischen Anleger...