...Maßgeblich hierfür sei allein, dass die Lebensgefahr, in der er sich derzeit unbestritten befinde, auf einem Risiko beruhe, das der Bundesnachrichtendienst objektiv gesetzt habe und von dem er profitiert habe bzw. profitieren wollte. Als öffentlich-rechtlicher Auftraggeber sei der Bundesnachrichtendienst daher verpflichtet, diese Gefahr effektiv abzuwehren....