...Gegen die Glaubhaftigkeit des Vorbringens der Klägerin, seit April 1994 den Lehrerberuf ernsthaft angestrebt zu haben, spreche der objektive Umstand, dass sie ihren Arbeitsvertrag als Medizinisch-Technische Assistentin mit einer Einrichtung in Hannover nach ihrem Wegzug aus Hannover Ende des Jahres 1993 nicht beendet habe....