...Damit sind - jedenfalls im Grundsatz - auch die von der Beklagten beabsichtigten Nutzungsformen zulässig, deren Unterlassung die Klägerin begehrt. 31 a) Allerdings soll sich nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte aus dem Charakter der Anlage und den diesen prägenden örtlichen Verhältnissen ergeben können, dass eine Nutzung, die sich formal im Rahmen der Zweckbestimmung hält, unterbleiben muss...