...ist die Mitgliedschaft in der jeweiligen Kammer nur ein Indiz für die Zuordnung des Betriebs und nicht das allein ausschlaggebende Kriterium. 29 (d) Das Landesarbeitsgericht hat es für die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG zu Recht als unerheblich angesehen, dass die gewährte Ausbildungsvergütung den monatlichen Unterhaltsbedarf nach den Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts...