...Dies versteht sich bei den genannten Delikten des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruchs, Missbrauchs von Notrufen, Diebstahls und Erschleichens von Leistungen sowie der Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Sachbeschädigung keineswegs von selbst....