...Zwar hängt die Entscheidung des Rechtsstreits nicht, wie es der Wortlaut dieser Norm voraussetzt, von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses ab, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits bildet. Vorgreiflich ist aber die Beantwortung von Rechtsfragen, die der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 25....