...Die Klage ist hinsichtlich des Feststellungsantrages insoweit allerdings bereits unzulässig, da die Voraussetzungen des § 256 Abs. 1 ZPO nicht erfüllt sind. 18 a) Nach § 256 Abs. 1 ZPO kann Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald...