...Miete und Nebenkosten für deren Wohnung im Schwesternwohnheim in X in Höhe von 2.068,32 € zu berücksichtigen, hatte keinen Erfolg. Die Familienkasse vertrat in der Einspruchsentscheidung vom 8. Februar 2010 die Auffassung, der begehrte Abzug von Miete und Nebenkosten des Wohnheimplatzes sei nur möglich, wenn eine doppelte Haushaltsführung der S vorliege....