...Hinzu kommt, dass der frühere Soldat - auch nach eigener Einlassung - für die Unterkunft in A keine Miete gezahlt und auch sich nicht an den Nebenkosten beteiligt hat; dies indiziert sogar das Fehlen eines eigenen Hausstandes (BFH, Urteil vom 5. Oktober 1994 - VI R 62/90 - BFHE 175, 430 <437 f.>)....