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Urteile für Nebenkosten

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Der Beklagte hat mit Gegenforderungen aufgerechnet, u.a. mit einer Forderung auf Zahlung von Nebenkosten für die Gewerberäume für die Zeit von 2005 bis 2007 in Höhe von insgesamt 6.245,23 €. Diese Nebenkosten hat der Beklagte erstmals mit der Klageerwiderung vom 7. Juli 2008, die den Klägervertretern am 9....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 124/09
...Zivilsenat XII ZR 22/07 Gewerberaummiete: Angemessene Frist für die Abrechnung vorausgezahlter Nebenkosten und konkludente Änderung der umlagefähigen Nebenkosten 1. Der Vermieter von Geschäftsräumen ist zur Abrechnung über die Nebenkosten, auf die der Mieter Vorauszahlungen geleistet hat, innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 22/07
...Dem Wortlaut des Generalmietvertrags, der ohnedies erst nach dem Beitritt der Kläger geschlossen worden sei, habe nicht entnommen werden können, dass die Mietgarantie die leerstandsbedingten Nebenkosten nicht einschließe....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 45/11
...Die Geltendmachung der Nebenkosten sei deshalb auf den Ersatz entstandener Aufwendungen beschränkt. Anders als im Rahmen der Beurteilung des Grundhonorars sei die BVSK-Honorarbefragung nicht geeignet, die auf dem regionalen Markt zu erwartenden Ansätze für die anfallenden Nebenkosten verlässlich abzubilden....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 357/13
...Über die Frage, ob unter die Mietgarantie auch die leerstandsbedingten Nebenkosten fielen, sei in dem Prospekt nicht unzutreffend informiert worden. Jedenfalls treffe die Beklagte kein Verschulden. Die Mietgarantin habe insoweit zunächst Zahlungen geleistet und sich erst nach Jahren auf den Standpunkt gestellt, die Mietgarantie erfasse die Nebenkosten nicht. 7 II....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 294/11
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 121/10
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 326/14
...Offen bleiben könne schließlich, ob unter die Mietgarantie auch die leerstandsbedingten Nebenkosten fielen. Denn insoweit treffe die Beklagte jedenfalls kein Verschulden. Die Mietgarantin habe insoweit zunächst Zahlungen geleistet und sich erst nach Jahren auf den Standpunkt gestellt, die Mietgarantie erfasse die Nebenkosten nicht. 7 II....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 189/10
...Diese vereinbarten und abgerechneten Nebenkosten seien, auch wenn sie deutlich über den Nebenkosten nach dem JVEG lägen, erforderlich im Sinn von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB. Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Entscheidung vom 26....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 61/17
...Oktober 1993 heißt es unter der Überschrift "Miete und Nebenkosten": "3.1 Die Miete beträgt monatlich DM 580,77 … 3.2 Nebenkosten Heizkosten zur Zeit DM ./. Betriebskostenvorschuß zur Zeit DM 232,50 Zur Zeit geltende monatliche Gesamtmiete DM 813,42 3.3....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 88/10
...Da aufgrund der getroffenen Honorarvereinbarung die Ingenieurleistungen des Klägers durch das Grundhonorar abgegolten seien, könne er im Rahmen von Nebenkosten nur Ersatz tatsächlich angefallener Aufwendungen beanspruchen. Welche Nebenkosten im Einzelfall zum erforderlichen Herstellungsaufwand gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gehörten, sei gemäß § 287 ZPO zu schätzen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 50/15
...Überlässt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Wohnungen und werden Nebenkosten (z.T.) nicht erhoben, liegt eine verbilligte Überlassung und damit ein Sachbezug nur vor, soweit die tatsächlich erhobene Miete zusammen mit den tatsächlich abgerechneten Nebenkosten die ortsübliche Miete (Kaltmiete plus umlagefähige Nebenkosten) unterschreitet....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 65/09
...Oktober 1973 geschlossene Mietvertrag bestimmt unter § 3 Nr. 2: "Neben der Miete sind monatlich anteilig nach der Größe der Wohnfläche die Kosten für Heizung Vorauszahlung DM 45,-, Nebenkosten DM 10,-, Garage DM 35,- zu zahlen. Diese Nebenkosten werden in Form monatl. Abschlagszahlungen in Höhe von z. Zt....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 36/14
...Ferner waren Nebenkosten nach einer einmal jährlich zu erstellenden Abrechnung zu zahlen. Eine Vorauszahlung von Nebenkosten war nicht vereinbart. Die Kündigungsfrist betrug zwölf Monate. Eine Anpassung der Kaltmiete an die ortsübliche Vergleichsmiete durch den Vermieter war jederzeit mit einer Frist von einem Monat möglich. 4 Am 6. Dezember 2002 erfolgte ein Nachtrag zum Mietvertrag....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 8/16
...Dazu gehören nach § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB auch die Nebenkosten des Erwerbs, die alle im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Anschaffungsvorgang verbundenen Kosten umfassen (vgl. BFH-Urteile vom 19. April 1977 VIII R 44/74, BFHE 122, 108, BStBl II 1977, 600; vom 20. April 2011 I R 2/10, BFHE 233, 251, BStBl II 2011, 761)....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 43/11
...Die Klage, gerichtet auf die Übernahme höherer Kosten der Unterkunft (auch der Nebenkosten), blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg (Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 18.9.2012; Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt ohne mündliche Verhandlung vom 23.7.2015)....
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 88/15 B
...Die Parteien streiten über rückständige Miete und Nebenkosten. 2 In einem vorangegangenen Prozess hatten die Parteien am 25. November 2008 einen Räumungsvergleich geschlossen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 271/10
...Sie verlangen im Wege der Stufenklage - mit der sie die Herabsetzung der Nebenkostenpauschale erstreben - zunächst Auskunft über die Höhe der von der Pauschale erfassten Nebenkosten und Belegeinsicht. 3 Das Amtsgericht hat der Klage auf Auskunft und Belegeinsicht durch Teilurteil stattgegeben....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 106/11
...Senat B 14 AS 79/09 R Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Wohnmobil bzw Wohnwagen als Unterkunft - Berücksichtigung angemessener Heiz- sowie Betriebs- und Nebenkosten Auch ein Wohnmobil kann eine Unterkunft im Sinne des § 22 Abs 1 SGB 2 sein. 1 Der Kläger begehrt höhere Kosten der Unterkunft nach § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) ....
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 79/09 R