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Urteile für Nebenklage

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dadurch dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: 1. Zwar hat die Schwurgerichtskammer rechtsfehlerhaft den Angeklagten nachteilige Schlüsse daraus gezogen, dass sich diese erst in einem späten Stadium der Hauptverhandlung eingelassen haben (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 26....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 357/11
...Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). Ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift vom 20....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 146/12
...Der Beschuldigte trägt die verbleibenden Kosten des Rechtsmittels und die im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen der Nebenkläger. 1 Das Landgericht hat im Sicherungsverfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet und einen Gegenstand eingezogen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 39/16
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen besonders schweren Raubes und wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit besonders schwerem Raub und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 96/17
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 1 Die Qualifikationen des § 176a Abs. 2 Nr. 1 und des § 176a Abs. 3 StGB sind in den Fällen 1 und 2 der Urteilsgründe tateinheitlich verwirklicht, was auch im Schuldspruch zum Ausdruck zu bringen ist....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 191/15
...Februar 2016 misshandelten der heranwachsende Angeklagte und der Mitangeklagte B. gemeinschaftlich den Nebenkläger, den die Mitangeklagte Bi. mit dessen Pkw entsprechend dem gemeinsamen, unter weiterer Beteiligung der Mitangeklagten S. gefassten Tatplan an einen einsamen Ort gelockt hatte. Der Angeklagte zerrte den Nebenkläger aus der Fahrgastzelle heraus und versetzte ihm drei Faustschläge....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 189/18
...Sie forderten den Nebenkläger auf, ihnen den Code für den Tresor zu nennen, um an das hierin befindliche Bargeld zu gelangen. Da sie die Zahlenkombination nicht erfuhren, schlugen und traten sie zeitgleich auf den am Boden liegenden Geschädigten ein. Dieser Vorgang wiederholte sich mehrfach....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 115/17
...Es wird davon abgesehen, dem Beschwerdeführer die Kosten und Auslagen des Revisionsverfahrens aufzuerlegen (§ 74 JGG); jedoch hat er die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Der ohne Erörterung des Schuldvorwurfs erfolgte Freispruch im Fall II. 6 der Urteilsgründe ist rechtsfehlerhaft....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 157/12
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend zu der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: 1....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 226/18
...Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Adhäsions- und Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 1 Das Landgericht hat die Angeklagten u.a. wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren bzw. einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 218/12
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 629/16
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger hierdurch im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 2. Auf die Revision des Angeklagten Er. wird das genannte Urteil, soweit es ihn betrifft, im Strafausspruch aufgehoben; die Feststellungen bleiben bestehen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 601/16
...Gemäß § 400 Abs. 1 StPO kann der Nebenkläger das Urteil nicht mit dem Ziel anfechten, dass eine andere Rechtsfolge der Tat verhängt wird....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 587/17
...Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern dadurch entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags zu der Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 224/10
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend zu der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: 1....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 370/18
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 1 Zu der Rüge, das Landgericht habe die Beweisanträge des Verteidigers auf kommissarische Vernehmung des Zeugen S. im Wege der internationalen Rechtshilfe in der Türkei zu Unrecht wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels abgelehnt (§ 244 Abs. 3 Satz...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 418/10
...November 2011 mit einer Gruppe Jugendlicher unterwegs war, gemeinsam mit dem Zeugen L. auf der Straße den Nebenkläger....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 503/12
...Alle Angeklagten haben die durch ihre Revisionen den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 20. Februar 2014 bemerkt der Senat: 1. Die von den Angeklagten U. und E. erhobene Besetzungsrüge ist wegen widersprüchlichen Verhaltens verwirkt....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 38/14
...Nach deren Fortsetzung habe der Vorsitzende bekannt gegeben, dass es zwischen dem Verteidiger, den Vertretern der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage sowie dem Gericht zu einem Gespräch gekommen sei, in dem die Sach- und Rechtslage erörtert worden sei. Zu einer Verständigung sei es nicht gekommen. Dies genügt den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 24/14
...Die Angeklagten V. und L. haben die dem Nebenkläger im Rechtsmittelverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von der Auferlegung der Kosten des Rechtsmittelverfahrens wird hinsichtlich dieser Angeklagten abgesehen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 278/09