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Urteile für Nebenklage

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Juli 2014, soweit es den Angeklagten betrifft, in Ziffer 3 des Tenors dahin geändert, dass festgestellt ist, dass der Angeklagte als Gesamtschuldner verpflichtet ist, dem Nebenkläger sämtliche künftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden aus der Tat vom 28. Mai 2013 zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 605/14
...Strafsenat 3 StR 425/11 Mord: Voraussetzungen der niedrigen Beweggründe und der Arg- und Wehrlosigkeit beim Übergang von Körperverletzungs- zu Tötungshandlungen Die Revisionen der Nebenkläger und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 22. Juli 2011 werden verworfen. Der Angeklagte und die Nebenkläger haben die Kosten ihres jeweiligen Rechtsmittels zu tragen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 425/11
...Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägern insoweit entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 3. Auf die Revisionen der Nebenkläger wird das vorbezeichnete Urteil - mit Ausnahme der Entscheidung über den Adhäsionsantrag - mit den Feststellungen aufgehoben. 4....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 457/12
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Zu der von der Verteidigerin mit Schriftsatz vom 18....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 149/13
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 332/13
...Auch der Nebenkläger hat fristgerecht Revision eingelegt. Die Revisionsrechtfertigung, mit der er die unterbliebene Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten Mordes beanstandet, ging jedoch erst am 22. August 2015 und damit einen Tag nach Ablauf der Frist des § 345 Abs. 1 StPO beim Landgericht ein....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 474/15
...Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels und die durch ihre Revision dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 1 Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer im Übrigen mit der Sachrüge und mit Verfahrensrügen fristgerecht begründeten Revision kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 249/15
...Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Fischer Appl Eschelbach Ott Zeng...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 275/15
...Der Nebenkläger M. hat darüber hinaus die dem Angeklagten durch seine Revision entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen in vier Fällen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Jugendlichen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 386/13
...Jeder Beschwerdeführer hat die (verbleibenden) Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 1 Das Landgericht hat die Angeklagten K. und A. N. wegen versuchten besonders schweren Raubes und wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 515/17
...April 2016 erwidert hat, ist nicht ersichtlich, dass eine Reise zum Wohnsitz der Nebenkläger, der jeweils in Las Vegas liegt, zur Besprechung der Revisionsgegenerklärungen noch erforderlich ist. Dies gilt umso mehr, als es im Revisionsverfahren ohnehin ausschließlich um Rechtsfragen geht....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 49/16
...Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die hierdurch dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 433/14
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels, die den Nebenklägern insoweit entstandenen notwendigen Auslagen und die dem Neben- und Adhäsionskläger S. im Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen Kosten zu tragen. Die aufgrund des Antrags der Adhäsionsklägerin N. entstandenen gerichtlichen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 585/15
...Strafsenat 4 StR 442/14 Totschlag und gefährliche Körperverletzung: Bedingter Tötungsvorsatzes ohne Tötungsmotiv; Bewertung des Nachtatgeschehens; Anforderungen an den Vorsatz bei der gefährlichen Körperverletzung Auf die Revisionen der Nebenkläger wird das Urteil des Landgerichts Hagen vom 3. April 2014, auch zugunsten der Angeklagten, mit den Feststellungen aufgehoben....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 442/14
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger zu tragen. Der Senat entnimmt der Revisionsbegründung, dass die Entscheidung über die Nichtanordnung der Unterbringung in der Entziehungsanstalt vom Revisionsangriff ausgenommen sein soll. Im Übrigen bemerkt der Senat in Ergänzung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 20....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 74/13
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 298/16
.... , D. und J. umringten den mit einem Hockeyschläger bewaffneten Nebenkläger und schlugen - mit Ausnahme des J. - diesen zu Boden, G. mit einem Schlagring, T. mit dem dem Opfer entwendeten Hockeyschläger....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 1/14
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 151/11
...Die Erstattung der den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen kommt bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses nicht in Betracht (Löwe-Rosenberg/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 472 Rn. 4); in der Beschlussformel ist dies nicht besonders auszusprechen. Mutzbauer Roggenbuck Franke Quentin Reiter...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 252/12
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger durch seine Revision entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die Ablehnung der Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 Variante 2 StGB hält rechtlicher Prüfung stand....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 19/14