...Das Landgericht hat zur Begründung schädlicher Neigungen „mit maßgeblichem Gewicht“ fortbestehende erhebliche Anlagemängel des Angeklagten darin gesehen, dass „er Gericht und Nebenkläger über seine finanzielle Leistungsfähigkeit infolge bestehender Erwerbstätigkeit zu täuschen suchte, um die Voraussetzungen für ein mildes Urteil zu schaffen“ (UA S. 13)....