...Eine unbillige Härte liege auch nicht vor, da dem Ehemann selbst nach der Kürzung seiner Versorgung um ca. 1.800 € noch Einkünfte von mehr als 5.000 € monatlich verblieben, die unter Berücksichtigung seines Selbstbehalts ausreichend seien, den Unterhalt der Töchter zu bestreiten. 9 Auch der Antrag auf Aussetzung der Kürzung gemäß § 33 VersAusglG bleibe ohne Erfolg, da der Ehefrau keine Ansprüche auf...