...September 2000, in J. durch eine Handlung einem anderen Hilfe geleistet, in neun Fällen einen Menschen aus niedrigen Beweggründen zu töten (Beihilfe zu neun Fällen des Mordes, strafbar nach §§ 211, 27 StGB). 2. Das weitergehende Rechtsmittel ist gegenstandslos. 3. Die Untersuchungshaft hat fortzudauern....