...daher auch dann rechtlich zulässig, wenn das Verbandsgebiet nur auf dem Gebiet einer der beteiligten Gemeinden liegt, sofern die Planung die abwägungsrelevanten Belange der anderen Verbandsmitglieder berühren kann. 9 cc) Die von der Beigeladenen zu 2 weiter aufgeworfene Frage, ob es gegen den Grundsatz des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt, wenn die Erklärung eines Bürgermeisters zur Gründung und Mitgliedschaft...